Besuchsverbot für Rössner-Bekannte verfügt

Nach einer Rangelei aus nichtigem Anlaß verbietet die Straubinger Knastleitung einer Bekannten jeglichen Besuch beim RAF-Gefangenen Bernd Rössner / OLG Düsseldorf vertagt Entscheidung über Haftverschonung / Gesundheitszustand Rössners „absolut verschlechtert“  ■  Von Gerd Rosenkranz

Berlin (taz) - Die Gefängnisleitung der Justizvollzugsanstalt Straubing hat den wahrscheinlich wichtigsten „Außenkontakt“ des seit fast fünfzehn Jahren inhaftierten RAF-Gefangenen Bernd Rössner gekappt: In der vergangenen Woche teilte der stellvertretende Straubinger Gefängnisleiter Rammelt der Rössner-Bekannten Barbara Fricke in einem schriftlichen Bescheid mit, ihre Besuche übten auf den Inhaftierten einen „schädlichen Einfluß“ aus und stellten eine „Gefahr für die Sicherheit der Anstalt“ dar. Die in der Vergangenheit im 14-Tage-Rhythmus genehmigten Besuche bei dem psychisch und physisch kranken Gefangenen würden deshalb künftig nicht mehr zugelassen.

Zu Frau Fricke hatte Rössner, der wegen des Anschlags auf die deutsche Botschaft in Stockholm im Jahr 1975 eine zweimal lebenslängliche Haftstrafe absitzt, im vergangenen Jahr eine enge persönliche Beziehung entwickelt. Äußerer Vorwand der rigorosen Maßnahme der Gefängnisleitung ist der letzte Besuch Frickes im Straubinger Knast am 16.Februar. An diesem Freitag war es aus nichtigem Anlaß zu einer Rangelei zwischen Rössner und Fricke auf der einen und bis zu acht Polizeibeamten auf der anderen Seite gekommen. Der Gefangene und seine Bekannte hatten darum gebeten, im Stehen miteinander reden oder für „ein bißchen Privatsphäre“ (Rössner) an einem eigenen Tisch sitzen zu dürfen. Dies wollte der Überwachungsbeamte nicht zulassen. Als die Situation zu eskalieren drohte, rief er die Beamten zu Hilfe, die Rössner und Fricke daraufhin mit Gewalt trennten, den Besuch vorzeitig beendeten und den Gefangenen aus dem Besucherraum schleppten.

Die Entscheidung über künftige Besuche erfordere langwierige Vernehmungen der beteiligten Beamten, hieß es danach. Von dem Besuch am 16. Februar und einem nachfolgenden Gespräch mit Rammelt am 2. März hat die Rössner-Bekannte inzwischen Gedächtnisprotokolle angefertigt und einen Anwalt beauftragt, Beschwerde gegen den Beschluß der Gefängnisleitung einzulegen. Sie provoziere den Häftling zu „unüberlegten Handlungen“, habe Rammelt ihr im Verlauf des Gesprächs vorgehalten. Die Erfahrung zeige, daß „man Bernd Rössner gegenüber nicht großzügig sein dürfe“. Außerdem habe der stellvertretende Knastleiter erklärt, sie habe sich „nicht mit dem Gefangenen zu solidarisieren, sondern mit den Beamten“. Daß ein solches Verlangen nicht nur theoretischer Natur ist, wußte Fricke schon seit vergangenem Sommer. Damals, am 14. Juli 1989, hatte der Leiter der JVA Straubing, Otto, der mit den Umständen derartiger Besuche bei RAF-Gefangenen noch völlig unerfahrenen Besucherin die Erfüllung von zwei Bedingungen abverlangt. Wenn sie Rössner weiter im Zwei-Wochen-Rhythmus sehen wolle, müsse sie die Gefängnisleitung erstens „regelmäßig über den Zustand von Bernd Rössner auf dem laufenden halten“ und zweitens „keinen Kontakt mit anderen Leuten in der Sache Rössner haben“. Ausdrücklich habe Otto den in der sogenannten „Osterappell-Gruppe“ aktiven Arzt Professor Karl Bonnhoefer genannt, schreibt Fricke jetzt in ihrem Protokoll.

Unterdessen hat der 6. Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf die bevorstehende Entscheidung über eine „bedingte vorzeitige Entlassung“ Bernd Rössners nach fünfzehn Jahren Haft vertagt. Nach ablehnenden schriftlichen Stellungnahmen des Generalbundesanwalts als Strafvollstreckungsbehörde und der Gefängnisleitung haben die OLG-Richter den Gefangenen am 20. März im Straubinger Knast „angehört“ (sihe taz vom 17.3). Eine Entscheidung werde voraussichtlich Ende Mai fallen.

Eine Besucherin, die Rössner einen Monat nach der Rangelei vom 16. Februar sehen konnte, erklärte gegenüber der taz, sein Zustand habe sich gegenüber dem letzten Besuch „absolut verschlechtert“. An die Wiederaufnahme seiner Arbeit in der Gefängnisgärtnerei sei nicht zu denken. „Ich kann keine 200 Meter mehr laufen“, habe Rössner geklagt.