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Bestrafung von Vermummung gefordert

■ Baden–württembergischer Justizminister will härtere Gangart gegen vermummte Demonstranten / Demofreiheit sei durch maskierte Gewalttäter eingeschränkt / Gesetzentwurf wird Bundesrat vorgelegt

Von Dietrich Willier

Stuttgart (taz) - Kaum zwei Tage zurück aus seinem Urlaub, mußte der baden–württembergische Justizminister Heinz Eyrich (CDU) feststellen, daß in seinem Terrain jemand gewildert hatte, und auch noch einer von der hiesigen FDP. Döring, so heißt der junge Mann, ist FDP–Landesvorsitzender und hatte als erster im Namen der Liberalen die Strafbarkeit vermummten Demonstrierens gefordert. Da konnte der Justizminister natürlich nicht hintan stehen. „Eyrich fordert Strafbarkeit von Vermummung und passiver Bewaffnung“, hieß es dann gestern in einer Pressemitteilung des Justizministers. Und: „Die Zunahme gewalttätiger Ausschreitungen in der letzten Zeit - teilweise mit bürgerkriegsähnlichem Charakter - ist schlechterdings nicht mehr hinnehmbar.“ Seit 1976 schon, so der Justizminister, sei die Strafandrohung für das Tragen von Motorradmasken und Helmen bei gleichzeitigem Demonstrieren „aktuell“. Ein „Strafbewehrtes Verbot von Vermummung und passiver Bewaffnung“ sei unverzichtbar. Schließlich, so der Minister, gehe es auch um den Erhalt der Demonstrationfreiheit, „sogenannte oder auch wirkliche Demonstrationen“ aber würden durch das Auftreten vermummter Gewalttäter in Frage gestellt. Elfmal häufi ger sei es in den vergangenen Jahren bei der Beteiligung Vermummter an Demonstrationen zu Gewalttätigkeiten gekommen. Aufgrund dieser „allgemeinen Erfahrung“ wolle man von vornherein präventiv vorgehen. Jetzt will der baden–württembergische Justizminister prüfen, ob gegen vermummte oder ge walttätige Demonstranten nicht auch nach Paragraph 129a - Bildung einer kriminellen Vereinigung - ermittelt werden muß. Schließlich, so Eyrich, hätten die Vorfälle zu Pfingsten in Freiburg gezeigt, daß innerhalb „weniger als einer Stunde ganze Kader für gewalttätige Anschläge organisiert“ worden seien. Nach der nächsten Kabinettssitzung soll im Bundesrat ein Gesetzesentwurf zur Bestrafung von Vermummung und passiver Bewaffnung vorgelegt werden. Die Höchststrafe soll ein Jahr betragen. Als unausweichlich empfindet der baden– württembergische Justizminister die Einführung von Distanzwaffen für die Polizei.

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