: Bestimmungen für Ferienjobs
bremen taz ■ Die Gewerbaufsicht weist darauf hin, dass minderjährige Ferienjobber bestimmte Arbeitsbestimmungen haben: Vier Wochen dürfen Kinder über 15 Jahren arbeiten, maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden die Woche. Die Arbeitszeit sollte werktags zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Auch die Pausenlänge ist geregelt: eine halbe Stunde müssen die Jugendlichen bei Arbeitszeiten von bis zu sechs Stunden ruhen, bei längeren Arbeitszeiten ist eine Stunde Pause angesagt.