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Beschwerde gegen Zählungsleiter

Berlin (taz) - Zur Volkszählung benannte Zählerinnen und Zähler haben in Frankfurt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Zählungsleiter der Frankfurter Erhebungsstelle eingeleitet. Sie werfen Zählungsleiter Ramb vor, falsche Rechtsmittelbelehrungen gegeben und gegen Erlasse und Durchführungsverordnungen zum Volkszählungsgesetz verstoßen zu haben. Ramb hatte in einer Rechtsmittelbelehrung auf einem Formschreiben u.a. erklärt, zählungswillige öffentliche Bedienstete müßten beim Rechtsamt der Stadt Widerspruch gegen ihre Zwangsverpflichtung einlegen. Da jedoch die Widersprüche an die Erhebungsstelle gehen müssen, wären sie rechtlich unwirksam. Da das Rechtsamt Teil des Arbeitgebers der öffentlich Bediensteten ist, würde auf diese Weise der Arbeitgeber in den Besitz all der Zähler/innen gelange, die Rechtsmittel eingelegt haben.

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