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Beschlagnahme in Frankfurt erfolgte auf Initiative der Schweiz

Bern/Frankfurt (ap) - Die Beschlagnahme einer für den Irak bestimmten Luftfrachtsendung auf dem Frankfurter Flughafen (die taz berichtete bereits gestern) wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Atomgesetz erfolgte auf Veranlassung der Schweizer Bundesanwaltschaft. Es handelte sich um eine Sendung der Tessiner Firma Schmiedemeccanica SA. Dementiert wurden am Dienstag Berichte, wonach auch eine Sendung der Firma Schäublin SA aus dem Berner Jura in Frankfurt beschlagnahmt wurde. Doch liefen auch gegen dieses Unternehmen Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Atomgesetz.

Die Staatsanwaltschaft in Darmstadt nannte unterdessen noch keinen Zeitpunkt, an dem gegen die am vergangenen Freitag festgenommenen Mitarbeiter bundesdeutscher Firmen Anklage wegen des Verdachts der Lieferung von Giftgasproduktionsanlagen nach Irak erhoben werde.

Der Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Jochen Schroers, bestätigte, daß der Zoll am Flughafen auf das Betreiben Schweizer Behörden tätig geworden sei. In Frankfurt selbst werde in dieser Sache kein Verfahren geführt, weil das „Durchführen“ von derartig sensiblem Material durch die Bundesrepublik nicht strafbar sei.

Der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Auswärtige Angelegenheiten, Hans Stercken (CDU), forderte am Dienstag vor Journalisten in Saarbrücken, künftig strengere Maßstäbe an sensible Exporte in Krisengebiete anzulegen. Als Beispiel nannte er die Mitarbeit von Wissenschaftlern an der Entwicklung oder Produktion chemischer Waffen.

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