: Berufung im Hetzjagd-Prozess
BERLIN ap ■ Im „Hetzjagd-Prozess“ von Cottbus haben die Angehörigen des Opfers Farid Guendoul Berufungsantrag beim Bundesgerichtshof eingereicht. Das Verfahren solle aus Spenden finanziert werden, erklärte Rechtsanwältin Clemm gestern in Berlin. Die im November ergangenen milden Strafen für die Täter hatten in der Öffentlichkeit Kritik ausgelöst.
Im Unrast-Verlag gibt es den Prozessbericht der „Opferperspektive“ als Buch mit dem Titel „Nur ein Toter mehr. Alltäglicher Rassismus in Deutschland und die Hetzjagd von Guben“.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen