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■ BerufsverboteNiedersachsen spart

Hannover (taz) – Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, das die Berufsverbote für rechtswidrig erklärt hatte, zeigt sich Niedersachsen bei der Entschädigung knauserig: Eine Entschädigung anbieten will das Land nur der Studienrätin Dorothea Vogt, die in Straßburg erfolgreich gegen ihre zeitweise Entfernung aus dem Schuldienst geklagt hatte. Das Kultusministerium des Landes will nach der Prüfung der anderen 103 niedersächsischen Berufsverbote festgestellt haben, daß alle diese Fälle „nicht mit dem Urteil im Fall Vogt vergleichbar sind“. Deswegen könne von Millionenforderungen der Berufsverbotsopfer gegen das Land keine Rede sein, sagte die Kultusstaatsekretärin Renate Jürgens- Pieper gestern. ü.o.

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