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Archiv-Artikel

Berufsverbot für Chirurgen

URTEIL Vier Jahre Haft für Schönheitschirurgen, weil seine Patientin nach einer Operation starb

Knapp vier Jahre nach dem Tod einer Patientin ist ein Schönheitschirurg zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. „Die 49-jährige Frau kam gesund in die Praxis und hat sie einige Stunden später todgeweiht verlassen“, sagte Richter Ralph Ehestädt am Montag im Urteil des Landgerichts. Der Arzt wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlags verurteilt. Das Gericht sprach ein vierjähriges Berufsverbot wegen schwerster Pflichtverletzungen aus.

Der 60-Jährige hatte im Frühjahr 2006 eine ambulante Bauchstraffung bei einer Patientin in einer mehrstündigen Operation vorgenommen. Es kam zu Komplikationen, an deren Folgen die Berlinerin zwölf Tage später starb. Der Mediziner hatte in dem Prozess Behandlungsfehler bestritten. Nach seiner Version waren Klinikärzte für den Tod der Frau verantwortlich.

Ein Fehlverhalten von Krankenhausmitarbeitern sah das Gericht aber nicht. Der Arzt habe es vielmehr versäumt, nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand seiner Patientin Rettungskräfte zu alarmieren. Er habe mehrere Stunden lang keinen Notarzt gerufen.

Das Verhalten des Chirurgen konnte in dem Verfahren nicht aufgeklärt werden. Es mag maßlose Selbstüberschätzung, Ignoranz oder eine gewisse Verbohrtheit gewesen sein, mutmaßte Richter Ehestädt. Mit seiner mehr als 30-jährigen Berufserfahrung sei für den Chirurgen der Tod vorhersehbar gewesen, hieß es im Urteil. Das Gericht stellte einen zumindest bedingten Tötungsvorsatz zum Zeitpunkt des Abklingens der Narkose fest. Da habe eine systematische Verschleierung begonnen, hielt der Richter dem Chirurgen vor. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage wollten eine Revision prüfen. (dpa)