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Kommentar (Vgl.S. 20)Berufskrank?IhrProblem

■ Nur der Schutz der Wirtschaft zählt

Asbest, Asbest – Sie können's nicht mehr hören? Sie sollten aber gut zuhören, denn an der skandalös seltenen Entschädigung von asbestkranken ArbeiterInnen wird beispielhaft deutlich, wie es in Deutschland um das Berufskrankheitenrecht bestellt ist: mies. Interessiert Sie nicht, weil Sie im Büro arbeiten? Bitte: Von 3.557 angezeigten Berufskrankheits-Verdachtfällen hat die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft im letzten Jahr gerade mal 122 Fälle entschädigt. Da ging es zum Beispiel um asthmatische Erkrankungen, Schäden an Wirbelsäule und Sehnenapparat ...

Das Zusammenspiel von GutachterInnen, Berufsgenossenschaften und Sozialgerichten klappt prima. Davon hat aber nur die Wirtschaft was, die spart Beiträge an die Unfallversicherung. Und dieses abgekartete Spiel ist, so sagen GewerkschafterInnen, noch gemeiner geworden: seit nämlich über die Gefährdung des Standortes Deutschland gejammert wird und über die angeblich zu hohen Sozialleistungen. Seitdem ist der Schutz der Wirtschaft oberstes Prinzip. Alle wollen nur noch strahlende Erfolgsmenschen sehen.

Arbeitsschutz gibt's nur auf Druck. Auf Druck von ganz unten, von den Berufskranken. Also Kranke aller Berufe: Rottet Euch zusammen! Überschwemmt die Petitionsausschüsse! Prozessiert zu Hunderten! Erst dann rührt sich vielleicht auch mal die Politik. Christine Holch

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