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Berlusconi unter BeschussImmunität auf dem Prüfstand

Das Verfassungsgericht in Rom entscheidet ab Dienstag über die Rechtmäßigkeit der Immunitätsgesetze. Dem Regierungschef drohen mehrere Verfahren.

Regierungstauglich? Das Verfassungsgericht könnte die Immunität von Premier Silvio Berlusconi kippen. Bild: dapd

ROM taz | Muss Silvio Berlusconi bald wieder vor Gericht? Von Dienstag an berät das Verfassungsgericht in Rom über das vorerst letzte Immunitätsgesetz, mit dem sich Italiens Ministerpräsident juristischer Verfolgung entzog. Sollte das Gesetz als verfassungswidrig verworfen werden, kämen gleich drei Verfahren gegen den Regierungschef sofort wieder in Gang.

Seit seinem Eintritt in die Politik im Jahr 1994 schlägt Berlusconi sich mit der Justiz herum, musste er sich in zahlreichen Prozessen wegen Bestechung, Bilanzfälschung, Steuerhinterziehung verantworten. Verurteilt wurde er bisher allerdings nie. Das verdankt er seinen in Prozessverzögerung erfahrenen Anwälten und so mancher Gesetzesänderung, die zum Beispiel Verjährungsfristen für die Straftaten verkürzte. Das Ergebnis: Gleich sechsmal kam Berlusconi wegen Verjährung davon. Seine Juristen - alle Abgeordnete im Parlament - spielten die Karte immer neuer Immunitätsgesetze mit viel Erfolg.

Das vorerst letzte Gesetz wurde im April 2010 verabschiedet; es ist das Gesetz über die sogenannten legitime Verhinderung. Danach können der Regierungschef und seine Minister im Falle einer Anklage sich selbst attestieren, dass sie aufgrund ihrer Amtspflichten leider unabkömmlich seien und deshalb nicht auch noch Zeit für einen Prozess aufbringen könnten.

Dieses Attest ist zweimal verlängerbar - das bedeutete insgesamt 18 Monate Ruhe vor Staatsanwälten und Richtern. Allen war bei der Verabschiedung klar, dass dieses Gesetz mit der heißen Nadel gestrickt war. Es sollte Berlusconi und seiner Regierungskoalition Zeit verschaffen, damit sie in Ruhe eine Verfassungsänderung vornehmen könnten.

Doch zu dieser Verfassungsänderung kam es bisher nicht, da sich im letzten Jahr die Anhänger Gianfranco Finis von Berlusconis Partei abspalteten und er damit die Mehrheit verlor. Zwar gewann Berlusconi am 14. Dezember 2010 das Vertrauensvotum mit drei Stimmen Vorsprung, konnte aber nur 314 der 630 Abgeordneten für sich gewinnen.

Deshalb geht von dem Beschluss des Verfassungsgerichts, dessen Bekanntgabe für Donnerstag erwartet wird, höchste Gefahr für die Regierung aus. Sollten die obersten Richter das Immunitätsgesetz verwerfen, so droht Berlusconi eine schnelle Verurteilung in dem Prozess um die Bestechung des britischen Rechtsanwalts David Mills.

Berlusconi soll Mills mit 600.000 Dollar geschmiert haben, damit der sein detailliertes Wissen über schwarze Berlusconi-Auslandsfirmen nicht gegenüber der italienischen Justiz preisgab. Zwar kam Mills im Februar 2010 letztinstanzlich davon, weil seine Straftat verjährt war, das Gericht hielt aber fest, die Bestechung habe stattgefunden. Berlusconi droht deshalb bei Fortsetzung seines Prozesses ein schneller Schuldspruch.

Zudem kämen zwei Verfahren wieder ins Rollen, in denen es um Steuerhinterziehung geht: Firmen aus Berlusconis Imperium sollen beim Rechtehandel mit überhöhten Rechnungen mehr als hundert Millionen Euro am Fiskus vorbeigeschleust haben.

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2 Kommentare

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  • E
    EuroTanic

    Ein Grundprinzip der Demokratie ist die Gleichheit aller Bürger. Schon deshalb darf es keine Immunität einzelner Menschen geben. Es gibt auch keine sachlichen Gründe dafür um die Immunität von Politikern mit den Menschenrechten in Einklang zu bringen. Ergo gibt es in der westlichen Welt keine Demokratie.

  • S
    Sontag

    Jetzt bin ich aber gespannt, ob es Berlusconi auch gelingt, Verfassungsrichter zu schmieren.