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■ Berliner TelegrammNS-Urteil gegen Domprobst Lichtenberg aufgehoben

Das in der NS-Zeit gegen den Domprobst Bernhard Lichtenberg gefällte Urteil ist wenige Tage vor seiner Seligsprechung am Sonntag vom Landgericht aufgehoben worden. Der Aufhebungsbeschluß auf Antrag der Staatsanwaltschaft sei am 17. Juni ergangen, teilte die Justizbehörde gestern mit. Das Urteil einer zweijährigen Haftstrafe sei aus „politischen, rassistischen beziehungsweise religiösen Gründen ergangen“, begründete das Landgericht seine jetzige Entscheidung. Das Sondergericht hätte Lichtenberg allein deshalb bestraft, weil er sich durch sein konsequentes Christentum in Widerspruch zu den Machthabern in Deutschland befunden habe. Lichtenberg war am 22. Mai 1942 vor dem Sondergericht I beim Landgericht wegen „Kanzelmißbrauchs“ und Vergehens gegen das „Heimtückegesetz“ zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Foto: Reuter dpa

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