■ Berliner Telegramm: Ausbauarbeiten in der Behrenstraße nicht gestoppt
Das Oberverwaltungsgericht hat die Anträge von zwei Anwohnern zurückgewiesen, die den vierspurigen Ausbau eines Teils der Behrenstraße verhindern wollten. Die Anwohner hatten eine Beeinträchtigung ihrer Wohnqualität durch Lärm- und Luftschadstoffemissionen geltend gemacht. Nach Auffassung des Gerichts war jedoch die Zurückstellung der Interessen der Anwohner nicht zu beanstanden, weil passive Schallschutzmaßnahmen an den betroffenen Häusern vorgenommen werden sollen, deren Kosten das Land übernehme. Mit den betroffenen Hauseigentümern seien zum Teil schon entsprechende Verträge über die Kostenübernahme geschlossen worden. Dadurch würde den Lärmschutzbelangen der Antragsteller hinreichend Rechnung getragen. Darüber hinaus seien für den Fall einer grenzwertüberschreitenden Luftschadstoffbelastung straßenverkehrsrechtliche Steuerungsmaßnahmen vorgesehen. Bei Abwägung der gegenläufigen Interessen überwiegen nach Meinung des OVG die vom Land Berlin geltend gemachten öffentlichen Belange. Jeder Aufschub des Ausbaus würde den gesamten Verkehrsfluß, das Verkehrskonzept und die geplante Bebauung in diesem Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung beeinträchtigen. ADN
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