■ Berliner Telegramm: Strafen wegen Wohnraumzweckentfremdung
Das Bezirksamt Tiergarten hat saftige Strafen gegen Hauseigentümer verhängt, die Wohnungen zweckentfremdet haben. Die Besitzerin eines Hauses in der Stephanstraße, die vierzig Monate lang eine Zweizimmerwohnung hatte leer stehen lassen, muß 40.000 Mark zahlen. „Wegen der hartnäckigen Weigerung der Eigentümerin fiel die Strafe so hoch aus“, sagte der Tiergartener Baustadtrat Horst Porath (SPD) am Freitag in Berlin. Zudem sei die Frau schon in einem ähnlichen Fall verwarnt worden. Eine Strafe von 39.000 Mark müssen Besitzer eines Hauses in der Quitzowstraße zahlen. Sie hatten dreizehn Monate lang Bauarbeiter in einer Dreizimmerwohnung untergebracht. So mußte einer der Eigentümer, dem eine Baufirma gehört, weniger für Hotel- und Pensionskosten ausgeben. dpa
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