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■ Berliner TelegrammKritik Schönbohms an Sozialämtern zurückgewiesen

Sozial-Staatssekretärin Verena Butalikakis (CDU) hat die Kritik von Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) an den Sozialämtern der Bezirke nachdrücklich zurückgewiesen. Es sei seit Jahren gesetzlich vorgeschrieben und gängige Praxis, daß Ausländer ohne gültige Papiere zum Zweck der Abschiebung an das Landeseinwohneramt gemeldet werden, sagte Butalikakis. Sie reagierte damit auf eine Ankündigung Schönbohms, nach der die Sozialämter jetzt zur Meldung von „Illegalen“ an die Ausländerbehörde verpflichtet werden sollen, um mit einer schnellen Abschiebung dem Mißbrauch sozialer Leistungen zuvorzukommen. Sozialleistungen werden grundsätzlich nur bei Vorlage einer Bescheinigung der Ausländerbehörde gezahlt, stellte Butalikakis klar. Für den Fall, daß dieses Papier bereits abgelaufen ist oder nicht vorliegt, sei die Meldepflicht laut eines gemeinsamen Rundschreibens der Senatsverwaltungen für Inneres, Jugend und Soziales vom Januar 1997 lediglich ergänzt worden. So werde jetzt auch der nächste Vorstellungstermin der Betroffenen beim Sozialamt an das Einwohneramt weitergegeben, um sie notfalls dort „abfangen“ zu können. Außer Kreuzberg halten sich laut Staatssekretärin bereits alle Bezirke an diese Regelung. Eine verbindliche Vorschrift bedürfe jedoch eines Senatsbeschlusses, der noch ausstehe. ADN

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