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■ Berliner TelegrammWiderspruch gegen unerwünschte Wahlwerbung

Der Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka hat darauf hingewiesen, daß rechtzeitig vor der Bundestagswahl Widerspruch gegen unerwünschte Werbebriefe von Parteien eingelegt werden muß. Der Widerspruch sollte spätestens bis zum 17. Juli schriftlich beim Referat Meldeangelegenheiten des Landeseinwohneramtes Berlin oder einer Meldestelle eingelegt werden, erklärte der Datenschutzbeauftragte gestern. Eine Begründung sei nicht erforderlich, die Bearbeitung gebührenfrei. Außerdem verfügten die Meldestellen über entsprechende Formulare und im Internet-Programm des Berliner Datenschutzbeauftragten sei ein Musterbrief zu bekommen (http:// www.datenschutz-berlin.de).

Nach dem Berliner Meldegesetz dürften die Meldebehörden Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerbern sechs Monate vor dem Wahltermin Daten aus dem Melderegister geben. Die Parteien könnten damit Einladungen zu Werbeveranstaltungen, Werbebriefe und Kandidatenvorstellungen versenden. Wer bereits bei einer anderen Wahl Widerspruch eingelegt habe, brauche dies jetzt nicht erneut zu tun, so der Datenschutzbeauftragte. Wie Garstka weiter erklärte, melden sich bei ihm nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt täglich empörte Bürger, die eine Weitergabe ihrer Adressen, insbesondere auch an rechtsextremistische Parteien, befürchteten. dpa

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