■ Berliner Telegramm: Dompfarrer Beer bleibt weiter beurlaubt
Die Beschwerde von Dompfarrer Martin Beer gegen seine vor drei Monaten ausgesprochene vorläufige Beurlaubung wurde jetzt von der Disziplinarkammer der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg zurückgewiesen. Dem Kirchenmann wird Amtspflichtverletzung vorgeworfen (s. taz vom 8.8.98). Sein Anwalt Jürgen Waldheim sagte gestern gegenüber der taz, daß sein Mandant demnächst kirchenintern Stellung zu den Vorwürfen nehmen werde. Waldheim wie auch die Kirchenleitung machten mit Hinweis auf das schwebende Verfahren jedoch keine näheren Angaben zu den Vorwürfen. Die vorläufige Beurlaubung, die seit 16. Mai gilt, kann auf maximal sechs Monate verlängert werden. taz
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen