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Berliner HochschulgesetzEntfristungen für Post-Docs in Gefahr

Der Senat will das Berliner Hochschulgesetz ändern – und stellt die Entfristungregelung für den akademischen Mittelbau infrage.

Die Universität ist nicht nur ein Ort zum Lernen, sondern für viele Beschäftigte auch einer zum Verzweifeln Foto: Gero Breloer / dpa

Berlin taz | Es wäre eine Chance für Post-Docs: Allen promovierten wissenschaftlichen Mit­ar­bei­te­r*in­nen an Berliner Unis muss ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angeboten werden. So sieht es zumindest die Reform des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) vor, die der rot-rot-grüne Vorvorgänger des aktuellen Senats zum Ende seiner Amtszeit auf den Weg gebracht hatte.

Mit dem 2021 beschlossenen Gesetz sollten eigentlich die prekären Beschäftigungsbedingungen des sogenannten akademischen Mittelbaus verbessert werden – also der Beschäftigen an Universitäten, die nicht Pro­fes­so­r*in­nen sind und über den studentischen Mit­ar­bei­te­r*in­nen stehen. Die Regelung sollte im Oktober 2023 in Kraft treten, der schwarz-rote Senat verschob den Beginn jedoch auf Frühjahr 2025.

Nun droht die gesamte Reform zu kippen: In einer Sitzung des Forums „Gute Arbeit an Guten Hochschulen“, kündigte die Senatsverwaltung unvermittelt an, in diesem Punkt eine Aufweichung des Hochschulgesetzes zu planen.

Juristische Bedenken seitens des Senats

„Damit rückt die Senatsverwaltung von einer verbindlichen Zusage zur einer dauerhaften Entfristungsregelung ab“, sagt Verdi-Gewerkschaftssekretärin Julia Dück zur taz. Als Begründung beruft sich der Senat auf die Novellierung des sogenannten Wissenschaftszeitsgesetzes auf Bundesebene. Dabei gebe es seitens der Senatsverwaltung für Wissenschaft verfassungsrechtliche Bedenken, heißt es auf taz-Anfrage. Weil die Novellierung des Wissenschaftszeitgesetzes aber noch gar nicht beschlossen ist, spricht Julia Dück von „vorauseilendem Gehorsam.“ Auf rechtliche Unsicherheiten zu verweisen sei ein Vorwand.

Das Forum „Gute Arbeit an Guten Hochschulen“ ist der Ort, an dem Senat, Universitätsvertreter*innen, Gewerkschaften und Beschäftigte zusammenkommen, um über bessere Beschäftigungsbedingungen zu debattieren. Bei der besagten Sitzung, bei der der Senat den geplanten Rückschritt bei der Entfristung von wissenschaftlichen Mit­ar­bei­te­r*in­nen transparent machte, sollte es eigentlich um die Umsetzung des Paragraf 110 Absatz 6, also der entsprechenden Regelung aus dem Hochschulgesetz, gehen.

„Für eine exzellente Wissenschaft in Berlin braucht es gute und verlässliche Beschäftigungsbedingungen für Wissenschaftler*innen. Gute Arbeit heißt das Angebot von unbefristeten Verträgen und die Ermöglichung von sicheren Karrierewegen“, so Steffi Nickel, Personalrätin an der TU und Verdi-Aktive in einer Mitteilung der Gewerkschaft.

Umgang des Senats laut Personalrätin „respektlos“

„Die Hochschulen haben belastbare Vorschläge zur Umsetzung von § 110 erarbeitet. Bei einer Abschaffung der verbindlichen Entfristungsregelung war diese Arbeit für den Papierkorb. Das – und der Umgang mit uns als Beschäftigtenvertretungen im Forum – ist respektlos“, findet die Personalrätin.

Auf taz-Anfrage teilt die Senatsverwaltung mit, „neue Dauerstellenkategorien im Berliner Hochschulgesetz“ etablieren zu wollen, um den Grundgedanken der bestehenden Regelung, mehr Planbarkeit und Sicherheit im akademischen Mittelbau zu schaffen, bestehen zu lassen.

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