■ HAUPTSTADT I: Berlin-Entscheidung noch nicht endgültig
Karlsruhe/Berlin. Der Hauptstadt- Vertrag bedeutet nach Auffassung des BVG noch keine endgültige Entscheidung über die Verlegung des Regierungssitzes nach Berlin. Unter bestimmten Umständen könnte dem Vertrag die Geschäftsgrundlage entzogen werden, heißt es in einem gestern in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß. Darin lieferten die Richter die Begründung für ihre Entscheidung vom Montag nach, mit der sie den Antrag von vier Bundestagsabgeordneten auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen den Hauptstadt-Vertrag abgelehnt hatten. Das Gericht verwies darauf, daß durch eine spätere Entscheidung doch noch ein Gesetz für den Umzug nach Berlin notwendig werden könnte. Falls es im Bundestag dann wiederum eine Mehrheit für einen Verbleib am Rhein gäbe, wäre der Hauptstadt-Vertrag hinfällig. Das BVG hatte es am Montag abgelehnt, die Unterzeichnung des Hauptstadt- Vertrages am nächsten Tag zu stoppen.
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