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Berichtigung -betr.: "Prozeß gegen Tamil Tigers", taz vom 14.4.1988, S.2

So brutal ist die bundesdeutsche Justiz nicht, daß man Tamilen 16 Jahre in Untersuchungshaft hält, wie es in unserem gestrigen Bericht auf Seite 2 hieß. 16 Monate mußte es heißen - schon lange genug.

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