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Archiv-Artikel

in kürze KOPFTUCHSTREIT Bergkamen unterliegt

Das Tragen eines Kopftuchs ist kein Kündigungsgrund für eine muslimische Kindergärtnerin. Das Arbeitsgericht Dortmund widersprach der Auffassung der Stadt Bergkamen, die Erzieherin habe gegen das Neutralitätsgebot verstoßen (Az.: 6 Ca 5736/02). (dpa)