: Beobachtung der Reps vor Gericht
Berlin (rtr) – Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat gestern erstmals über die Beobachtung der rechtsradikalen „Republikaner“ durch den Verfassungsschutz verhandelt. Eine Entscheidung will das Gericht am 7. Dezember verkünden. Hintergrund des Verfahrens ist eine Klage der „Republikaner“ Niedersachsen. In der mündlichen Verhandlung bezeichnete der Rechtsanwalt der „Republikaner“ die derzeitige Überwachung als rechtswidrigen Eingriff in die Rechte der Partei. Dagegen argumentierten Vertreter des Landes Niedersachsen, es müsse überwacht werden, ob das offizielle Auftreten der Partei mit dem Geschehen hinter den Kulissen übereinstimme.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen