piwik no script img

Benachteiligung der Agnostiker

betr.: „Drei Gründe weniger für Benachteiligung“, taz v. 18. 3. 02

Die Reaktion der Kirchen auf den ursprünglichen Entwurf zum Antidiskriminierungsgesetz zeigt: Es ist nicht etwa ein gedankenlos übernommenes Relikt aus vergangenen Zeiten, dass kirchliche Einrichtungen beim Einstellen von Arbeitskräften kirchenlose BewerberInnen abzulehnen pflegen. Nein, die Kirchen wollen ganz bewusst Menschen diskriminieren, die sich zu ihrer atheistischen oder agnostischen Überzeugung bekennen oder die einer religiösen Minderheit angehören.

Dabei wissen die Kirchen genau, was diese Diskriminierung für die Betroffenen bedeutet. Im sozialen Sektor beschäftigen kirchliche Einrichtungen über eine Million ArbeitnehmerInnen. Durch die starke, teilweise marktbeherrschende Stellung kirchlicher Einrichtungen als Anbieter von Arbeitsplätzen entstehen für kirchenlose BewerberInnen erhebliche Nachteile am Arbeitsmarkt, bis hin zu faktischen Berufsverboten für bestimmte Berufe sowie in bestimmten Regionen. So werden Nichtchristen um ihre Grundrechte gebracht: um das Recht auf freie Berufswahl (Artikel 12 GG) oder um ihre Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses (Artikel 4 GG). IRENE NICKEL, Braunschweig

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen