: Beitrag zum Klimaschutz
betr.: „Die Billigflieger bleiben steuerfrei und billig“, taz vom 6. 4. 06
Wenn Christian Rath das Thema Billigfliegerei im innerdeutschen Luftverkehr anspricht und in diesem Zusammenhang die Fluggesellschaft Easyjet erwähnt, liegt er falsch – das Streckennetz von Easyjet stellt nur bedingt eine Konkurrenz für die Bahn dar. Denn Easyjet operiert von Deutschland aus überwiegend im kontinentalen Luftverkehr und für diesen Transportbereich gibt es eine steuerliche Regelung, die wohl ebenso lukrativ ist wie die Steuerbefreiung beim Flugkraftstoff: die Umsatzsteuerbefreiung im grenzüberschreitenden europäischen Flugverkehr. Dies wäre ein Betätigungsfeld für unseren Wirtschaftsminister M. Glos. Forderte er uns doch zu seinem Amtsantritt auf, vermehrt Urlaub in Deutschland zu machen.
Das Scheitern der Klage der Deutschen Bahn gegen das steuerbefreite Flugbenzin wird erst bei näherer Betrachtung richtig interessant: Während ab dem 1. August auf Biokraftstoffe eine Steuer erhoben wird, die auf einer EU-Richtlinie beruht und auf deren Basis alle Energieträger besteuert werden sollen, darf das Kerosin weiterhin steuerbefreit bleiben – so regelt es eine EU-Richtlinie. Was lernt der interessierte Europäer daraus? Eine Besteuerung aller Energieträger schließt nicht aus, dass ein einzelner Energieträger steuerbefreit bleibt. Und dann wären da noch die Energieträger, die zur Stromerzeugung eingesetzt werden. Die bleiben auch steuerbefreit. Das ist also der Beitrag Europas zum Klimaschutz.
MICHAEL SCHROPP, Ismaning