: Beim Kirchgang gefilmt, vom Chef verklagt
Genua (epd) – Italienische Arbeitnehmer dürfen während der Arbeitszeit in die Kirche gehen. Gestern berichteten itaienische Zeitungen über die Entscheidung eines Amtsrichters in Genua, der drei Angestellte der staatlichen italienischen Krankenkasse vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen hatte. Die drei Männer waren nach einem Ortstermin für die Krankenkasse nicht in die Arbeit, sondern in einen Gottesdienst gegangen. In der Kirche waren sie dummerweise für eine Nachrichtensendung gefilmt worden. Ihre Chefs sahen die drei Angestellten im Fernsehen und zeigten sie wegen Betrugs am Arbeitgeber an.
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