: Beihilfe zum Krieg
betr.: „Dummheit angebracht“ (Ein Awacs-Einsatz wäre wohl auch ein Kriegseinsatz), taz vom 18. 1. 03
Der Bundeskanzler hat vor und nach der Wahl erklärt, die Bundesrepublik werde sich an einem Krieg gegen den Irak nicht beteiligen. Derzeit werden verschiedene Optionen eben dieser Beteiligung diskutiert, die angeblich keine seien, nämlich die Gewährung von Start-, Lande- und Überflugrechten, der besondere Schutz amerikanischer Einrichtungen in der Bundesrepublik mit dem Ziel, US-Personal davon für andere Aufgaben freizustellen, Awacs-Flugzeuge, Sanitätsdienst usw. zu entsenden.
Der Bundeskanzler zieht die Grenze zur „Beteiligung“ neuerdings dort, wo diese Teilnahmehandlungen der Zustimmung des Bundestages bedürfen und beruft sich dabei auf die Verfassung. Hierbei lässt er geflissentlich die Einheit der sonstigen Rechtsordnung außer Betracht, nach der Beteiligung auch in Form der Beihilfe möglich ist: Dazu zählt jede unterstützende Handlung, selbst psychischer Natur, soweit sie sich wenigstens als Hilfeleistung an einer selbst nur vorbereitenden Handlung darstellt, durch die die Haupttat irgendwie gefördert oder auch nur erleichtert wird. Daran, dass die geplanten Hilfeleistungen der Bundesrepublik den bevorstehenden völkerrechtswidrigen, präventiven Angriffskrieg auf den Irak in diesem Sinne förderlich sind, kann nicht der geringste Zweifel bestehen, denn darum sollen sie zugunsten der amerikanischen Freunde der Bundesregierung ja erbracht werden. Ebenso wenig steht der Bruch des letzten ungebrochenen Wahlversprechens außer Zweifel. MICHAEL DEIKE, Berlin