in kürze SCHON VERKAUFTE WARE : Bei Pleite kein Pfand
Wenn ein Händler Pleite geht, darf bereits weiterverkaufte und bezahlte Ware nicht gepfändet werden, nur weil sie noch beim Händler lagert. Das besagt ein am Dienstag veröffentlichtes Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az 22 U 73/04). Im vorliegenden Fall wurde eine Dampf- und Fitnessdusche unrechtmäßig gepfändet. (dpa)