: Behörde heilt Fehler
■ Klagefrist gegen Flughafenausbau wird wegen Formfehler verlängert
Wegen eines Formfehlers bei der Rechtsbehelfsbelehrung wird die Frist für Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluß für den Ausbau des Hamburger Flughafens verlängert. Die Hamburger Wirtschaftsbehörde bestätigte gestern eine Mitteilung des Hamburger Rechtsanwalts Claus Schülke, wonach die Behörde ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Februar dieses Jahres hinsichtlich der korrekten Formulierung von Rechtsbehelfsbelehrungen nicht berücksichtigt hatte.
Eigentlich war die Frist an diesem Donnerstag abgelaufen. „Dieses Urteil überschnitt sich zeitlich mit der Erstellung des Planfeststellungsbeschlusses und wurde von der planfeststellenden Wirtschaftsbehörde nicht hinreichend berücksichtigt“, sagte deren Sprecher Bernd Meyer. Um den Formfehler „zu heilen“, werde die Behörde die korrekte Rechtsbehelfsbelehrung voraussichtlich Anfang August neu veröffentlichen, so daß von diesem Zeitpunkt an erneut eine Klagefrist von einem Monat wirksam werde. Meyer widersprach damit Schülke, der in einer Pressemitteilung die Ansicht vertrat, daß der Planfeststellungsbeschluß wegen des Formfehlers noch bis zum 22. Juni 1999 angefochten werden kann.
„Wir werden prüfen, ob die Klagen frist- und formgerecht eingegangen sind“, sagte eine Sprecherin des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts auf Anfrage. Noch sei aber nicht klar, wann über die bisher insgesamt 14 vorliegenden Anfechtungsklagen gegen den Flughafenausbau entschieden werde. dpa
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