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■ TelegrammBehindertes Kind darf nicht in Grundschule

München (AP) – Ein siebenjähriger, am Down-Syndrom leidender Junge darf in Bayern nicht in die normale Grundschule gehen. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte gestern einen entsprechenden Antrag der Eltern ab. Sie erwägen eine Verfassungsbeschwerde oder den Umzug in ein anderes Bundesland.

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