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Pflegeversicherung richtig nutzenBehinderte mit Stütze angeschmiert

■ Verbände kritisieren Bremer Ämter

Das seit 1. April geltende Pflegeversicherungsgesetz sollte eigentlich allen Menschen gleichmäßig helfen. Schon vor dem kritischen Stichtag hatten viele Pflegebedürftige in Bremen jedoch befürchtet, daß es ihnen mit der Pflegeversicherung schlechter gehen werde. Die Sozialbehörde beschwichtigte: Keiner werde durch das Gesetz schlechter gestellt.

„Das war ein leeres Versprechen“, meinen die Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte und der Verein „Selbst Bestimmt Leben“. Die Sozialbehörde ignoriere die Rechte von Pflegebedürftigen. „Dies betrifft vor allem diejenigen, die zur Finanzierung ihrer persönlichen Assistenz oder ambulanten Pflege auf Sozialhilfe angewiesen sind.“

Gerade die Bremer Sozialbehörde lege nämlich das Pflegeversicherungsgesetz besonders eng aus. Artikel 51 des Gesetzes sieht eigentlich vor, daß Sozialhilfeempfängern kein Pflegegeld gestrichen werden darf. Diese Regelung gilt für alle Pesonen, die vor dem 1. April Pflegegeld vom Sozialamt oder einer Krankenkasse bekommen haben. Doch die Bremer Sozialbehörde ziehe den Kreis derjenigen, die sich auf die Besitzstandswahrung berufen können, so „Selbst Bestimmt Leben“, sehr viel enger.Die beiden Vereine rufen daher alle betroffenen Pflegebedürftigen aus, gegen die Auslegung des Artikel 51 beim Sozialamt zu widersprechen. „Selbst Bestimmt Leben“ hilft bei der Formulierung. taz

Selbst Bestimmt leben, Ostertorsteinweg 98, 28203 Bremen, Tel. 704409.

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