Befugnisse der Geheimdienste: Anti-Terror-Gesetze werden verlängert
Einer der größten Konflikte der schwarz-gelben Regierung ist offenbar ausgeräumt: Die umstrittenen Anti-Terror-Gesetze werden verlängert - aber nur befristet.
BERLIN afp/dapd/dpa | Nach langem Ringen hat sich die Koalition auf eine Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze verständigt. Alle wichtigen Regelungen würden verlängert, bestätigte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) am Mittwoch in Berlin.
Wie Friedrich erklärte, können die Nachrichtendienste künftig bei zentralen Stellen Auskünfte über Flüge und Konto-Daten von Terrorverdächtigen einholen. Bislang mussten die Ermittler dazu bei einzelnen Banken und Airlines um Auskunft bitten. Nicht umgesetzt wird die ursprüngliche Forderung des Innenministers, die Verweigerung von Auskünften mit Bußgeldern zu belegen.
Wie Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ergänzte, soll außerdem eine Regierungskommission eingesetzt werden, die die Gesetzgebung seit dem 11. September 2001 kritisch überprüft. Nicht verlängert werden sollen demnach Regelungen zu Eingriffen in den Postverkehr. Auch solle die Speicherfrist für gewonnene Daten insgesamt von 15 auf zehn Jahre verkürzt werden.
Die Verlängerung der Anfang 2012 auslaufenden Anti-Terror-Gesetze war in der Koalition bislang heftig umstritten. Während die Union die Vorschriften weitgehend unverändert fortschreiben wollte, war Leutheusser-Schnarrenberger bisher nur zur Verlängerung einiger Vorschriften bereit.
Die Gesetze waren nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 unter anderem auf das World Trade Center in New York beschlossen worden. Ebenfalls strittig war zwischen Union und FDP bisher die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten.
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