: Befangenheitsantrag im Startbahnprozeß
Frankfurt a.M. (taz) - Der im Startbahnprozeß des zweifachen Polizistenmordes an der Startbahn West angeklagte Andreas Eichler soll am Tag nach den Schüssen bei einer Vernehmung zugegeben haben, daß er geschossen habe. Das erklärte gestern der damalige Vernehmungsbeamte: „Eichler sagte wörtlich: 'Ich habe geschossen‘.“ Einen Tag später habe er dazu geschwiegen und an der Version festgehalten, die bei ihm sichergestellte Tatwaffe sei ihm von Frank Hoffmann zugesteckt worden. Eichlers Anwalt Armin Golzem stellte einen Befangenheitsantrag gegen die Staatsschutzrichter Kern und Klein. Beide hätten den Zeugen mit Suggestivfragen beeinflußt, ihm Antworten auf die Fragen der Verteidigung vorgegeben und mit ihren Zwischenrufen und Gelächter die Vernehmung am zentralen Punkt des Verfahrens hintertrieben. Ihnen ginge es nicht um unparteiische Aufklärung, sondern um die Behinderung der Verteidigung.
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