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Beamtenentschlackung

Berlin (afp) - Bundesinnenminister Schäuble (CDU) plant offenbar eine Sonderregelung für alle älteren Beamten der Bundesregierung, die bei einem möglichen Umzug der Hauptstadt nach Berlin nicht an die Spree wollen. Das berichtet die 'Berliner Morgenpost‘ unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Gesetzesentwurf des Innenministeriums.

Danach könnten sich Beamte in Verwaltungsbereichen „in denen im Zusamenhang mit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten Aufgaben entfallen“, freiwillig in Pension schicken lassen, wenn sie das 55. Lebensjahr erreicht haben.

Diese Regelung könnten möglicherweise Tausende von Ministerialbeamten in Anspruch nehmen, die nicht mit der Regierung nach Berlin ziehen wollten, berichtet das Blatt. Sie könnten bei voller Pension ihren Abschied nehmen.

Die Vorruhestandsregelung hatte das Innenministerium ursprünglich nur für Zoll- und Bundesgrenzschutzbeamte ins Auge gefaßt.

Ein Teil der rund 5000 Zöllner, die durch die Öffnung der Grenzen zur DDR und zu den Schengener Vertragsstaaten überflüssig werden, sollten so „aussteigen“ können.

In dem Gesetzesentwurf werde der Personenkreis, der den Voruhestand in Anspruch nehmen kann, nun jedoch offengelassen. Die Bundesregierung solle „durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen“ über die Verwaltungsbereiche erlassen können, für die der Vorruhestand gelten soll, gehe aus dem Gesetzesentwurf hervor.

Eine Sonderregelung für nicht umzugswillige Bundesbeamte wäre damit auf dem Verordnungsweg möglich.

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