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Archiv-Artikel

Beamte werden rasiert

Die Länder wollen künftig selbst über die Höhe der Urlaubs- und Weihnachtsgelder ihrer Staatsdiener bestimmen. Eichels Steuergesetze lehnte der Bundesrat ab

BERLIN ap/dpa/taz ■ Nach einer monatelangen Debatte hat sich der Bundesrat auf Öffnungsklauseln bei der Beamtenbesoldung geeinigt. Die Länderkammer beschloss, den Ländern mehr Spielraum bei der Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld einzuräumen. Regierung und Parlament müssen dem Antrag noch zustimmen.

Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) kündigte in seiner Regierungserklärung am Freitag bereits an, die Initiative zu unterstützen. Dem Beschluss nach sollen die Länder künftig nur noch das Grundgehalt bundeseinheitlich auszahlen. Über die Höhe des Weihnachts- und Urlaubsgeldes würden die Länder nach eigenem Ermessen befinden. Der Kompromiss, dem sich eine große Mehrheit des Bundesrats anschloss, kam zustande, nachdem Berlin, Bayern, Saarland und Sachsen einen gemeinsamen Antrag vorlegten.

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) bezeichnete die Entscheidung als „Erfolg für unsere Initiative und Schritt nach vorn“. Wowereit hatte als erster Politiker eine Neuregelung der Beamtenbesoldung beantragt.

Ansonsten hat die Union die Regierungsarbeit der vergangenen vier Monate größtenteils in den Papierkorb befördert. Mit ihrer Mehrheit lehnten die christdemokratisch regierten Länder das rot-grüne Gesetz zum Abbau von Steuersubventionen ab und überwiesen es in den Vermittlungsausschuss, der einen Gutteil wohl endgültig beerdigen wird. Nur an zwei Punkten zeigten die Unionsländer Kompromissbereitschaft: bei der Körperschaftssteuer und neuerdings bei der Eigenheimzulage.

Sachsen regte an, die rot-grüne Reform der Unternehmensbesteuerung zurückzudrehen und die Verkäufe von Aktienpaketen wieder steuerpflichtig zu machen. Einig ist sich die Union mit der Koalition in dem Bestreben, die Verlustverrechnungen der Unternehmen zeitlich zu strecken, damit diese ihre jährliche Steuer nicht auf Null drücken können. Während die Bundesregierung ohnehin beabsichtigt, die teure Förderung für den Eigenheimbau zu reduzieren, scheint sich nun auch die Union in diese Richtung zu bewegen.

Nur mit den Stimmen der Unionsländer verabschiedete der Bundesrat einen Antrag an den Bundestag, mit dem die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung von Schwerkriminellen möglich gemacht werden soll. Damit wolle die Union vor allem härter gegen Sexualstraftäter vorgehen. Nicht einigen konnte sich der Bundesrat am Freitag aber über die Öffnung der Strommärkte und verwies den Entwurf der Bundesregierung an den Vermittlungsausschuss. Mit der geplanten Novelle will die rot-grüne Regierung den Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt auch ohne eine spezielle Regulierungsbehörde sichern. SEAD/KOCH