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Beamte scharf auf beschlagnahmten Aldi-PC"Verwertungsvorschlag": Dienstbetrieb

Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Beamten 3500 Lieder auf der Festplatte - und nahmen den Rechner gleich mit. Anstatt ihn zu versteigern, wollen die Beamten ihn aber behalten.

Beim nächsten Verkaufsstart von Aldi-PCs sollten die Karlsruher Beamten früh am Start sein. Bild: dpa

Da staunten die Beamten: Ein Computer, der problemlos funktioniert, leise ist - und auch noch schnell. Leider war es nicht ihr eigener, sondern nur ein beschlagnahmtes Gerät, das er auf seine Tauglichkeit testen musste. "Ein derart schneller Rechner wurde hier bislang noch nicht überprüft", lautet das begeisterte Urteil in einem Papier der Staatsanwaltschaft Karlsruhe.

Urspünglich gehörte der Rechner einem Mann aus Karlsruhe, die Musikdateien an einer illegalen Tauschbörse angeboten hatte. Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Beamten 3500 Lieder auf der Festplatte - und nahmen den Rechner gleich mit. Beschlagnahmte Gegenstände kann der Staat einziehen und normalerweise werden sie dann versteigert. Die Karlsruher Ermittler wollten den schnellen Rechner aber gern selbst behalten. In einem "Verwertungsvorschlag" haben sie aufgeschrieben: "Die Verwendung des Personalcomputers im Dienstbetrieb wäre reizvoll, eine Verwertung als Auswerterechner der Polizei erscheint angesichts der starken Leistungsdaten und der klaren Multimediaausrichtung des Systems jedoch sinnvoller." Der Prozessor habe eine maximale Rechenleistung von 2x3000 MHz, und "damit entspricht die theoretische Prozessorleistung circa 250 Prozent der Leistung der hier im Hause installierten Arbeitsrechner."

Bei dem Rechner handelt es sich allerdings nicht um die aufgemotzte Wunderwaffe eines Hackerkönigs. Der Medion MED MT 380 stammt aus dem Aldi-Weihnachtsangebot von 2005. Seis drum - die Staatsanwaltschaft will den Computer des ertappten Filesharers in Zukunft dafür einsetzen, andere Filesharer aufzuspüren: "Die externe Festplatte ist aufgrund der besonders großen Speicherkapazität geradezu prädestiniert für einen Einsatz im Bereich der Auswertung von Internetkriminalität", heißt es weiter.

Dass eingezogene Gegenstände an die Polizei weitergegeben werden, komme durchaus vor, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke, normalerweise aber eher bei größeren Wirtschaftsdelikten. Bei Kleindelikten sei das eher neu. Solmecke vertritt den Filesharer in einem Zivilverfahren: Eine Plattenfirma hat ihn auch noch verklagt. Der Anwalt amüsiert sich über die Staatsanwaltschaft. "Ich habe jedenfalls in über 1000 Filesharing-Verfahren noch keinen Verwertungsvorschlag gesehen", sagt Solmecke. Der Rechtsanwalt findet den Enthusiasmus der Justiz für den Aldi-Rechner so lustig, dass er den Verwertungsvorschlag auf der Internetseite der Kanzlei Wilder und Beuger gestellt hat und kommentiert: "Traurig ist die technische Ausstattung der Polizei, wenn ein in die Jahre gekommener Medion-Rechner so eine Besonderheit darstellt. Falls dieses Beispiel Schule macht, muss der Begriff ,Beschaffungskriminalität' bald neu definiert werden."

Beschlagnahmte Tatobjekte oder Hehlerware gehen nach dem Einzug in den Besitz des Staates über. Dabei setzt die Justiz auch auf Online-Angebote, denn mit Internetauktionen verpricht sie sich mehr Erlös als durch die übliche Versteigerung durch den örtlichen Gerichtsvollzieher. So kann man auf der Seite www.zoll-auktion.de nach Schmuggelware stöbern. Die Justizverwaltung Sachsen-Anhalt versucht seit August 2007, eingezogene Gegenstände auf Ebay an den Käufer zu bringen.

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