: Bayerns AIDS–Erlaß rechtswidrig?
Bonn (dpa) - In einem Rechtsgutachten ist die Kompetenz des bayerischen Innenministeriums für den Erlaß des umstrittenen bayerischen Maßnahmenkatalogs in Sachen AIDS in Frage gestellt worden. Das Gutachten hatten die bayerischen Grünen bei Professor Günter Frankenberg von der Fachhochschule Frankfurt in Auftrag gegeben und am Donnerstag veröffentlicht. In der über 90seitigen Analyse versucht Frankenberg nachzuweisen, welche Rechte durch die sogenannten Verwaltungshinweise zur Bekämpfung von AIDS durch das Innenministerium verletzt worden sind. Bei derart wesentlichen Eingriffen in das Intimleben der Menschen sei das Parlament und nicht die Verwaltung zuständig, argumentiert Frankenberg. Grundrechte würden eingeschränkt, indem Prostituierte, Drogenabhängige und Ausländer aus dem nichteuropäischen Raum ständig unter Ansteckungsverdacht stehen. Sie würden zu Bürgern zweiter Klasse, da es gegen den auf dem Verwaltungsweg erlassenen Katalog keine gerichtlichen Schritte, also keinen Rechtsschutz gebe.
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