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■ Am RandeBayern will Straftäter dauerhaft verwahren

München (rtr) – In Bayern soll für gefährliche Straftäter bis zum Ende ihrer Haftzeit nachträglich die Sicherungsverwahrung angeordnet werden können. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde dem bayerischen Kabinett nach Angaben von Justizminister Hermann Leeb gestern vorgelegt. Die Verwahrung solle nachträglich angeordnet werden, wenn sich während der Haft ergebe, daß der Täter gemeingefährlich sei.

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