: Bayern bedauert CS–Gas–Einsatz
Regensburg (dpa) - Mit einem Vergleich endete am Mittwoch abend das Verwaltungsgerichtsverfahren in Regensburg, das sieben Atomkraftgegner um den ersten Großeinsatz von CS–Gas in der Geschichte der Bundesrepublik durch die bayerische Polizei angestrengt hatten. Durch den Gaseinsatz waren sie am Ostermontag 1986 am Zaun der WAA Wackersdorf teilweise körperlich geschädigt worden. In dem Vergleich drückt der Freistaat Bayern sein Bedauern darüber aus, „daß die Abwehr von Gewalttätigkeiten durch Wasserwerfereinsatz mit CN/CS–Reizstoffbeigabe und CN/CS–Wurfkörper die friedlichen Kläger körperlich beeinträchtigte“. Ein Gerichtssprecher teilte am Donnerstag mit, der Freistaat habe sich bereit erklärt, allen Klägern, die im Verfahren ohne eigenen Rechtsanwalt auftraten, vier Fünftel der Gerichtskosten, den Prozeßgegnern mit Rechtsbeistand deren sämtliche Gerichtskosten sowie die Hälfte der übrigen Prozeßauslagen zu übernehmen. Etwaige zivilrechtliche Ansprüche blieben von dem geschlossenen Kompromiß unberührt. Die Kläger hatten darauf verwiesen, daß sie als unbeteiligte Augenzeugen der Auseinandersetzungen zwischen Gewalttätern und Polizei am WAA–Bauzaun ohne Vorwarnung durch die CS– Gas versprühenden Wasserwerfer und Gasgranaten beeinträchtigt worden seien. Die Polizei verteidigte sie unter anderem mit dem Hinweis auf das „streitmachtartige“ Auftreten von Gewalttätern.
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