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■ KircheBarmherzige Hirten

Fulda (AP) – Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hat ein neues Arbeitsrecht beschlossen. Nach Inkrafttreten im Januar können die Vorgesetzten der 430.000 Mitarbeiter in Kirche und Caritas bei Scheidung oder Kirchenaustritt je nach Einzelfall entscheiden und auf Kündigungen verzichten. Es sei für die „eigenen Leute“ wichtig, wenn sie wüßten, „daß sie nicht in einer Mühle zermahlen werden, wenn mal was passiert“, sagte der Mainzer Bischof Karl Lehmann, Vorsitzender der Bischofskonferenz. Allerdings müßten alle Mitarbeiter eine „Grundloyalität“ gegenüber der Kirche einhalten.

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