: Banker: Anklage gerechtfertigt
Mit einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft ist gestern vor dem Landgericht der Prozess gegen 13 ehemalige Führungskräfte der Berliner Bankgesellschaft (BGB) fortgesetzt worden. Die Ermittlungsbehörde widersprach der Vorhaltung der Angeklagten, sie gehe davon aus, dass sich Vorstands- und Kreditausschussmitglieder „verschworen haben, um die Bank zu schädigen“. Für den Missbrauch sei maßgeblich, ob die Angeklagten ihre Informations- und Prüfungspflicht verletzt hätten. Den Angeklagten wird Untreue vorgeworfen. ddp