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Archiv-Artikel

Banken haften bei Fondsgeschäften

KARLSRUHE dpa ■ Wer eine Fondsbeteiligung über Kredit finanziert hat und geprellt worden ist, kann künftig seine Bank verklagen – jedoch nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. So urteilte gestern der Bundesgerichtshof (BGH). Die Regelung gilt, wenn derjenige, der den Fonds vermittelt, zugleich einen Finanzierungskredit anbietet. Voraussetzung für eine erfolgreiche Klage gegen die Kredit gebende Bank ist, dass der Vermittler die Formulare dieser Bank benutzt hat. Damit setzte der Bundesgerichtshof einen getäuschten Privatanleger ins Recht, der seine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds mit einem Sparkassenkredit bezahlt hatte. (Aktenzeichen: I ZR 387/02)