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■ ServiceBankbelege aufbewahren

Für tägliche Rechtsgeschäfte, beispielsweise Handwerker- oder Warenlieferungsrechnungen, läuft die Verjährungsfrist erst nach zwei Jahren ab. Bei Wohnungsmieten als regelmäßig wiederkehrende Leistung beträgt diese Frist sogar vier Jahre. Deshalb ist es auch Privathaushalten zu empfehlen, Bankbelege als Beweisstücke mindestens zwei, besser jedoch vier Jahre lang aufzubewahren, um Zahlungen im Fall ungerechtfertigter Forderungen beweisen zu können. Geldinstitute lassen sich andernfalls die Ausfertigung von Kopien teuer bezahlen.

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