piwik no script img

Archiv-Artikel

Ballungsraum-Zulage fraglich

KARLSRUHE dpa ■ Die Bundesregierung und der Freistaat Bayern haben vor dem Bundesverfassungsgericht höhere Besoldungsansprüche von Beamten in Ballungsräumen zurückgewiesen. Der Gesetzgeber habe einen weiten Gestaltungsspielraum und müsse regionale Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten nicht berücksichtigen, sagte die Bevollmächtigte des Bundes, Monika Böhm, gestern in Karlsruhe. Wilhelm Hüllmantel vom bayerischen Finanzministerium sagte, im Freistaat werde die Beamtenbesoldung zunehmend nach dem Leistungsprinzip abgestuft, nicht nach dem örtlichen Kostenniveau. In einer Anhörung prüfte der Zweite Senat, ob Beamte in Großstädten mit hohen Lebenshaltungskosten eine Ballungsraumzulage erhalten müssen. Ein Münchner Kriminalhauptkommissar klagt auf Gewährung einer solchen Zulage.