Bahn: Gericht verbietet Lokführern Streik

Arbeitsrichter halten geplanten Ausstand für unverhältnismäßig. Urabstimmung und Streitvorbereitungen sind trotzdem angelaufen.

Demnächst wieder leere Lokführerkabinen? Bild: dpa

FRANKFURT AM MAIN ap/rtr Im juristischen Streit über einen möglichen Arbeitskampf der Lokomotivführer hat die Bahn am Mittwoch einen Erfolg errungen. Das Arbeitsgericht Düsseldorf untersagte der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL), zum Streik aufzurufen oder zu streiken.

Ein Streik zur Erreichung eines Sondertarifvertrages wäre unverhältnismäßig und gefährde die Tarifeinheit in dem Unternehmen, befand das Gericht. Bei Zuwiderhandlung droht demnach ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder Ordnungshaft. Die DB Regio NRW GmbH hatte eine einstweilige Verfügung beantragt, mit der der GDL der Aufruf zum Streik untersagt werden sollte. Über die laufende Urabstimmung sei damit aber nicht entschieden worden, erklärte das Gericht. Das Arbeitsgericht Mainz hatte am Dienstag in einem ähnlichen Prozess anders entschieden und eine einstweilige Verfügung der Bahn abgelehnt.

Ebenfalls am Mittwoch begann ein Prozess der GDL gegen das Unternehmen vor dem Frankfurter Arbeitsgericht. Die Gewerkschaft will erreichen, dass die Bahn künftig nicht mehr behaupten darf, ein Streik der Lokführer wäre rechtswidrig. Außerdem will die GDL durchsetzen, dass die Bahn den Beschäftigten keine Sanktionen mehr androhen darf. Bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe war das Urteil in diesem Prozess noch nicht gefallen.

Die GDL befragt derzeit ihre Mitglieder mit einer Urabstimmung zu ihrer Streikbereitschaft. Am kommenden Montag will sie das Ergebnis bekannt geben. Sollte bis dahin kein verbessertes Angebot der Bahn vorliegen, sei ein Streik wohl unausweichlich, sagte GDL-Sprecherin Gerda Seibert am Mittwoch. Bislang sei die Bahn der Gewerkschaft nicht entgegengekommen, obwohl sie das öffentlich mehrfach behauptet habe. Die Gewerkschaft rechne mit einer hohen Zustimmung ihrer Mitglieder zum Arbeitskampf.

Die Bahn trifft bereits Vorkehrungen für einen Streik im Nahverkehr. "Natürlich prüfen wir, in welchem Umfang wir trotzdem Verkehrsleistungen anbieten können", sagte der Chef von DB Regio, Ulrich Homburg, der Süddeutschen Zeitung. Er wies darauf hin, dass es viele Lokführer gebe, die Beamte seien, sowie Mitarbeiter, die bei anderen Gewerkschaften oder gar nicht organisiert seien. Diese würden für Notdienstregelungen zur Verfügung stehen, mit denen ein Grundangebot für Fahrgäste aufrechterhalten werden könne.

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