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Bahn frei für eine Einigung bei ICE-Trasse

■ Prozeß beim Bundesverwaltungsgericht wegen Auswirkungen des ICE-Verkehrs steht vor gütlicher Regelung

Bahnplaner atmen auf: Ein Hindernis für die ICE-Strecke nach Hamburg und den Anschluß des Hochgeschwindigkeitszuges an den künftigen Lehrter Zentralbahnhof ist aus dem Weg geräumt: Ein lang schwelender Konflikt vor dem Bundesverwaltungsgericht zwischen der Deutschen Bahn AG einerseits und der Wohnungsbaugesellschaft Gehag und dem Erbbauverein Moabit andererseits steht vor der gütlichen Einigung. Das Verfahren werde möglicherweise mit einem Vergleich enden, erklärte der zuständige Justitiar der Senatsverwaltung für Bauen und Verkehr, Michael Losch, gegenüber der taz.

Ein bezugsfertiger Wohnungsneubau der Gehag hatte die Planungen der Bahn durcheinandergebracht. Hintergrund des Konflikts sind 175 Wohnungen von Gehag und Erbbauverein, die unmittelbar an das Eisenbahngelände angrenzen, auf dem ab 1998 ein Teil der Nord-Ost-Kurve über die Perleberger Brücke verlaufen soll. Das im Sommer vergangenen Jahres im Rohbau fertiggestellte Wohnhaus, das demnächst Mietern übergeben wird, löste zwei Klagen aus: Wegen möglicher Erschütterungen durch die Höchstgeschwindigkeitsstrecke waren die Wohnungsbaugesellschaft Gehag und der Erbbauverein Moabit gegen den Planfeststellungsbeschluß des Eisenbahnbundesamtes vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen. Die Deutsche Bahn AG ihrerseits konterte mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Bebauungsplan des Bezirksamtes Tiergarten beziehungsweise des Landes Berlin.

Nach dem Verzicht auf den Bau der S21 durch den Senat hatte die Deutsche Bahn AG ihre Planungen für den Bau der Höchstgeschwindigkeitstrasse umgestellt. Von ursprünglich rund 15 Meter Entfernung sollen die Gleise um rund 10 Meter an den Neubau herangeschoben werden. Nach diesen geänderten Planungen würden die Schnellzüge rund 6 Meter entfernt an den Wohnungen vorbeifahren. Dies, so die Gehag und der Erbbauverein Moabit, sei unzumutbar. Das Gebäude könne durch Erschütterungen beschädigt werden, die Mieter würden belästigt. Ihr Vorschlag: Die Bahn sollte auf einer Strecke von rund 300 Metern Matten zur Dämpfung unter die Schienen legen. Die Kosten, so Berechnungen der Verkehrsverwaltung, beliefen sich auf 2,5 bis 3 Millionen Mark.

Vor rund drei Wochen fand eine Begehung des Geländes statt, auf der sich Vertreter des Bundesverwaltungsgerichts, der Wohnungsbaugesellschaft Gehag, der Deutschen Bahn und der Verkehrsverwaltung über die komplizierte Rechtslage informierten.

Alle „vier Seiten“, also die Gehag, die Bahn, die Verkehrsverwaltung und das Bundesverwaltungsgericht, seien „bestrebt, einen Vergleich zu erreichen“, so Justitiar Michael Losch. Es gehe darum, die „schwierige Nachbarschaftssituation“ zwischen der Wohnungsbaugesellschaft und der Bahn zu „optimieren“. Wie das konkret aussehen könnte – ob nun tatsächlich Maßnahmen gegen die Erschütterungen getroffen oder gar die Gleise in größerem Abstand zum Neubau verlegt werden –, bleibt weiterhin Geheimnis der Beteiligten.

Die Klärung vor dem Bundesverwaltungsgericht könnte auch die zweite Klage (die der Bahn gegen den Bebauungsplan) hinfällig werden lassen. Die Bahn hatte im vergangenen Jahr geltend gemacht, es sei Sache des Bezirksamtes, Maßnahmen gegen die Erschütterungen zu finanzieren. Sie argumentierte, die Gleisanlagen, auf denen nun die ICE-Strecke geplant wird, seien schon in den dreißiger Jahren genutzt worden. Bei der Genehmigung für den unmittelbar an das Eisenbahngelände angrenzenden Gehag-Neubau hätte dies berücksichtigt werden müssen. Severin Weiland

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