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■ Bafög-PhoneGeld! Knete! Her damit!

Bafög-EmpfängerInnen werden nervös. Fachrichtungswechsel überlegen sich Studierende ganz genau. Das ist das Ergebnis des Bafög-Telefons, das taz und GEW diese Woche wieder gemeinsam veranstalteten. Die meisten der AnruferInnen wollten wissen, ob und wie sie in ein anderes Studienfach wechseln können, ohne den Anspruch aufs knappe Bafög- Stipendium zu verlieren. Die Antwort, von den beiden Experten der GEW Steffen Nestler und Andreas Bürkle- Lehr gegeben: In den ersten beiden Semestern kann StudentIn problemlos wechseln – samt Studienförderung. Danach wird's schwierig. Bei höheren Semestern werden nur „wichtige Gründe“ anerkannt. Und als solche gelten nicht kurzfristige Interessen- Verschiebungen, sondern nur langfristige Neigungs- Wandlungen. So sauber wissen die Bafög-Juristen zu trennen. Studis nicht immer.

Ein Großteil der Anrufer wollte wissen, wieviel man/ frau als Bafög-EmpfängerIn hinzuverdienen könne. 6.700 Mark brutto im Erhebungszeitraum lautet die Antwort; alles was darüber hinausgeht, wird von der Ausbildungsförderung abgezogen. „Ein Großteil der Studis ist eben erwerbstätig“, meinte Steffen Nestler dazu.

Der Vorteil eines Bafög- Telefons sind die kleinen praktischen Tips, die oft sofort Geld bringen. Beispiel 1: die Studienabschlußförderung. Die vergangenes Jahr verlängerte Regelung sieht vor, daß all jene über den Förderungszeitraum hinaus das Stipendium bekommen, die binnen eines Jahres ihr Studium abschließen können. Alle AnfragerInnen dieses Themas erfüllten diese Voraussetzung, die allerdings vom Fachbereich bestätigt werden muß. Beispiel 2: Krankenversicherung. Bei etlichen Anrufern stellte sich „nebenbei“ heraus, daß sie ihre studentische Krankenversicherung selber zahlen. Wieso eigentlich? Zahlt doch das Bafög-Amt. Macht 60 Mark pro Monat!

Und wie steht's mit dem Rückzahlen? Deutsche Studierende wollen offenbar korrekt sein – zu korrekt. Einige meinten, sie würden gerne gleich nach dem Studium ihre Bafög-Schulden begleichen. „Wenn sie das Geld haben“, so Nestler kopfschüttelnd, „sollen sie es besser auf die Bank bringen.“ Das Bundesverwaltungsamt in Köln jedenfalls treibt die Schulden (die nicht verzinst werden!) prinzipiell erst nach fünf Jahren ein. Ab dann kann man durch flotte Begleichung einen Abschlag bis zu 50 Prozent erreichen. Der junge Dresdener Steffen Nestler warnte einige Anrufer vor der Idee, die Rückzahlung durch Untertauchen abzuwenden. Man entkomme den Kölner Bafög- Eintreibern nicht. Im Gegenteil: Wer die Behörde foppt, der muß mit saftigen Verzugszinsen rechnen. cif

Rückzahlungsinfos gibt – gegen DM 2 Rückporto – die Ini gegen die Volldarlehensregelung, c/o Andreas Müller, Sanderstraße 10a, 12047 Berlin.

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