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Baden–Württemberg verschärft Auflagen für Chemiebetriebe

Stuttgart (taz) - Als Konsequenz aus der Rheinverseuchung will Baden–württembergs Landesregierung mit einem Initiativantrag im Bundesrat eine über die Vorschläge des Bundesumweltministers hinausgehende Verschärfung der Vorschriften für Herstellung, Transport und Lagerung von Chemikalien erreichen. In einem gestern vorgelegten Maßnahmenkatalog forderte ein Sprecher der Landesregierung die regelmäßige Überprüfung von Produktion, Lagerung und Transport von Chemikalien durch neutrale Sachverständige eines Umwelt–TÜV. Auch sollen Chemiebetriebe künftig unter Strafandrohung verpflichtet werden, stets aktuelle Listen über Bestände und Standorte giftiger Chemikalien zu führen. In dem Initiativantrag werden Chemiebetriebe aufgefordert, klare Zuständigkeitsregelungen zu treffen. Kosten, die durch „Umweltverträglichkeitsprüfungen“ entstehen, sollen von den Betreibern chemischer Anlagen getragen werden. Die baden– württembergische Landesregierung schlägt außerdem vor, eine „Gefährdungshaftung“ einzuführen. Chemiebetriebe könnten damit auch dann für Unfälle haftbar gemacht werden, wenn kein persönliches Verschulden nachgewiesen werden könne. Sollte in Zukunft wissenschaftlich oder verfahrenstechnisch nachweisbar sein, daß anstelle einer „gefährlichen Substanz“ auch eine „ungefährliche“ verwendet werden kann, müsse dem Gesetzgeber die „Waffe des Produktionsverbots“ zur Verfügung stehen. Das solle auch für zum Export bestimmte giftige Chemikalien gelten, deren Anwendung im europäischen Raum verboten sei.

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