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BVV muß sich entscheiden

Vor dem Verwaltungsgericht Berlin wurde nun der Streit um das Wahlverfahren für den siebten Wilmersdorfer Stadtrat entschieden. Die CDU-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Wilmersdorf konnte ihren Antrag, das Vorschlagsrecht für den letzten Stadtrat per Losentscheid zu vergeben, vor Gericht nicht durchbringen. Zu der gerichtlichen Auseinandersetzung war es gekommen, weil es in der Wilmersdorfer BVV hinsichtlich des Nominierungsrechts für das siebte Bezirksamtsmitglied nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren ein Patt entstanden war. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts liegt es nun an der BVV, sich am 20.4. für ein Nominierungsprinzip zu entscheiden. In Frage kommt dafür neben dem Losverfahren auch das sogenannte Hare/Niemeyerverfahren. Wenn das Nominierungsrecht nach diesem Verfahren vergeben werden sollte, würde die SPD das Vorschlagsrecht für den siebten Stadtrat erhalten. Bei einem Losentscheid hätte die CDU zumindest eine 50prozentige Chance gehabt, das Nominierungsrecht für ihre Partei zu verbuchen.

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