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■ PrivatschulenBVG setzt Maßstäbe

Karlsruhe (AP) – Das Bundesverfassungsgericht hat in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung Maßstäbe für die Zulassung privater Grundschulen aufgestellt. Danach verlangt das Grundgesetz zwar die Zusammenfassung der „Kinder aller Volksschichten“ zumindest in den ersten Schuljahren. Für Ausnahmen von diesem Grundsatz reiche es aber aus, daß die private Grundschule „eine sinnvolle Alternative zum bestehenden öffentlichen und privaten Schulangebot darstellt“. Die private Grundschule müsse die pädagogische Erfahrung bereichern und der Entwicklung des gesamten Schulwesens zugute kommen. Das Konzept brauche weder neu noch einzigartig zu sein. Das Bundesverfassungsgericht hob damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf, das den ablehnenden Bescheid eines Senators für Schulwesen, Jugend und Sport des Berliner Senats auf den Antrag einer Schulträgervereins bestätigt hatte, eine „Freie Schule Kreuzberg“ zu errichten. (AZ 1 BVR 167/87)

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