: BVG entscheidet im Mai
■ Nachschlag aus Länderfinanzausgleich?
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) wird seine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Länderfinanzausgleichs am 27. Mai verkünden. Das gab das Gericht am Montag bekannt. Der 2. Senat hatte im vergangenen Oktober über Klagen Hamburgs, Bremens, Schleswig- Holsteins und des Saarlands verhandelt, die die derzeitige Verteilung der Gelder zwischen „armen“ und „reichen“ Bundesländern als verfassungswidrig rügen. In dem Verfahren geht es um die Verteilung von 7,5 Milliarden Mark (Stand: 1990). Davon entfallen 4,1 Milliarden Mark auf den Ausgleich von finanzsstarken und —schwachen Ländern, die restlichen 3,4 Milliarden auf sogenannte Bundesergänzungzuweisungen für die leistungsschwachen Länder. dpa
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