BÜNDNIS ÜBT KRITIK : Neues Vergabegesetz gilt nur auf dem Papier
Harsche Kritik an der Umsetzung des neuen Landesvergabegesetzes haben die im „FAIRgabe-Bündnis“ vertretenen Gewerkschaften sowie umwelt- und entwicklungspolitischen Organisationen geäußert. Ein Blick in aktuelle Ausschreibungen des Landes Berlin genüge, um festzustellen, dass das vor hundert Tagen in Kraft getretene Gesetz bei den zuständigen Stellen „höchstens in Ausnahmefällen angekommen“ sei. Kriterien wie Tariftreue, die Einhaltung von ILO-Normen oder ökologische Standards suche man zumeist vergeblich, teilte das Bündnis am Freitag mit.
„Nach wie vor fehlt eine klare übergeordnete Zielsetzung im Sinne einer sozialen, ökologischen und entwicklungspolitisch verantwortungsvollen Beschaffung in Berlin“, sagte Astrid Geiermann für den Entwicklungspolitischen Ratschlag (BER). Sie forderte eine „rechtssichere Integration der ILO-Kernarbeitsnormen“ in die Ausschreibungen. Die Vorsitzende des DGB-Bezirks Berlin-Brandenburg, Doro Zinke, kritisierte die schleppende Umsetzung des Gesetzes. Die vom Abgeordnetenhaus beschlossene Kontrollkommission gebe es immer noch nicht. Es sei noch nicht einmal klar, welche Befugnisse diese Kommission haben soll.
Laut dem Landesvergabegesetz, das am 22. Juli 2010 in Kraft trat, sollen bei der Auftragsvergabe soziale und ökologische Kriterien und fairer Handel berücksichtigt werden. Berlin gibt laut FAIRgabe-Bündnis jährlich 4 bis 5 Milliarden Euro für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen aus. TAZ